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Bereitschaftsdienst

An dienstfreien Tagen und an den übrigen Tagen in der Zeit von 16.30 Uhr bis 7.30 Uhr, freitags ab 12.00 Uhr wird der Bereitschaftsdienst für den Bezirk der Amtsgerichte Künzelsau, Öhringen und Schäbisch Hall zentral durch das Amtsgericht Schwäbisch Hall wahrgenommen.

Die Zuständigkeitskonzentration umfasst alle Entscheidungen des Amtsgerichts, die keinen Aufschub dulden.

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